Was ist das BFSG?
Das BFSG wurde eingeführt, um die Vorgaben des „European Accessibility Act“ (EAA) in Deutschland umzusetzen. Bereits seit 2019 arbeiten die europäischen Länder daran, dass Webseiten, Apps und auch Produkte für alle Menschen zugänglich sind – besonders für Menschen mit Einschränkungen beim Sehen, Hören oder Bewegen. Ab 2025 sind auch private Unternehmen verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Wer ist betroffen?
Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, können Sie im BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz; https://bfsg-gesetz.de/) nachlesen. Das Gesetz listet genau auf, welche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen. Dazu gehören:
Produkte
• Computer
• Notebooks
• Tablets
• Smartphones
• Geldautomaten
• Fahrausweis- und Check-in-Automaten
• E-Book-Lesegeräte
• Router
Dienstleistungen
• Telefondienste
• E-Books
• Messenger-Dienste
• Auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr
• Bankdienstleistungen
• Elektronischer Geschäftsverkehr
• Personenbeförderungsdienste
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreiheit spielt eine entscheidende Rolle in unserer digitalisierten Welt. In Deutschland leben über 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung (Statistisches Bundesamt, 2001), und weltweit sind es mehr als 1,1 Milliarden (WHO). Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Handicap ernst genommen werden sollten.
Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen erweitern nicht nur den Kundenkreis, sondern fördern auch eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen die gleichen Chancen erhalten können. Darüber hinaus profitieren von barrierefreien Webseiten und Apps nicht nur Menschen mit körperlichen Einschränkungen, sondern auch Senioren, Nicht-Muttersprachler und alle, die Schwierigkeiten mit digitalen Inhalten haben.
Eine überlegte Herangehensweise an Barrierefreiheit kann somit positive Auswirkungen auf die gesamte Customer Experience haben.
Barrierefreiheit im Web: Zugang für alle!
Eine barrierefreie Website ist essenziell, um sicherzustellen, dass alle Nutzer:innen, unabhängig von Seh- oder Hörbeeinträchtigungen oder motorischen Einschränkungen, problemlos auf digitale Inhalte zugreifen können. Beim Webdesign ist es wichtig, assistive Technologien wie Spracherkennungssoftware und Head-Mouse-Systeme zu integrieren, die eine handfreie Navigation ermöglichen. Diese Anpassungen fördern eine inklusive Nutzererfahrung und garantieren, dass alle Personen die Informationen im Internet umfassend nutzen können.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren vier zentrale Prinzipien für die barrierefreie Gestaltung:
- Wahrnehmbarkeit: Alle Inhalte müssen für alle Nutzer:innen sensorisch erfassbar sein.
- Bedienbarkeit: Alle Funktionen der Website sollten benutzerfreundlich und intuitiv abrufbar sein.
- Verständlichkeit: Texte, Informationen und die Bedienung müssen für die Zielgruppe klar und nachvollziehbar sein.
- Robustheit: Die Inhalte müssen auf verschiedenen Plattformen und Endgeräten konsistent und zuverlässig zugänglich sein.
Die Details zu den Prinzipien können Sie hier nachlesen: ITZBund
Tipps zur Barrierefreiheit im Webdesign
- Visuelle Barrierefreiheit: Sorgen Sie für guten Farbkontrast, verwenden Sie gut lesbare Schriftarten und bieten Sie alternative Texte für Bilder an.
- Auditive Barrierefreiheit: Fügen Sie Untertitel zu Videos hinzu und stellen Sie Transkripte für Audioinhalte bereit.
- Strukturelle Barrierefreiheit: Gestalten Sie eine klare und logische Seitenstruktur. Verwenden Sie Überschriften, Listen und achten Sie auf eine benutzerfreundliche Navigation.
Fazit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Inklusion in unserer Gesellschaft. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich sind – für eine bessere Zukunft!
Wie barrierefrei ist Ihre Website?
Sprechen Sie uns gerne an! Wir beraten Sie, welche technischen und inhaltlichen Änderungen für Ihr Unternehmen relevant sind. Nicht immer muss es gleich die große technische Veränderung sein, vielleicht genügt im ersten Schritt eine inhaltliche Erweiterung, wie z. B. um Alternativtexte für Bilder, die Integration von Videos oder auch die Änderung von Schriftarten und -größen, von Farben oder die Implementierung von „leichter Sprache“.